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Steuernews für Mandanten

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Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

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Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Gesetzentwurf

In Erfüllung der im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr werden reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierzu sieht das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ die Verlängerung der maximal zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.

Maximalfrist 10 Jahre

Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich (fast) zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem Zehnjahreszeitraum nutzen. 

Stand: 25. November 2025

Bild: Picgaxel - stock.adobe.com

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