Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
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Steuertarif 2026
Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression Artikel lesen
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Gesetzentwurf für eine Aktivrente Artikel lesen
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Forderungsverjährung 2025
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Aufbewahrungsfristen 2025/2026
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Weihnachtsfeier steueroptimal planen
Finanzamt feiert mit: Was bei betrieblichen Weihnachtsfeiern zu beachten ist Artikel lesen
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Auslandserwerbe von Todes wegen
Nach ausländischem Erbrecht erforderliche Annahmeerklärung als rückwirkendes Ereignis Artikel lesen
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Sachbezugswerte 2026
Welche Sachbezugswerte in 2026 gelten Artikel lesen
Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge
Gesetzentwurf
In Erfüllung der im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr werden reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierzu sieht das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ die Verlängerung der maximal zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.
Maximalfrist 10 Jahre
Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich (fast) zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem Zehnjahreszeitraum nutzen.
Stand: 25. November 2025