Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2025:
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Steuertarif 2026
Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression Artikel lesen
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Eckpunkte der geplanten Aktivrente
Gesetzentwurf für eine Aktivrente Artikel lesen
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Forderungsverjährung 2025
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren Artikel lesen
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Aufbewahrungsfristen 2025/2026
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2025 vernichtet werden können Artikel lesen
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Weihnachtsfeier steueroptimal planen
Finanzamt feiert mit: Was bei betrieblichen Weihnachtsfeiern zu beachten ist Artikel lesen
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Auslandserwerbe von Todes wegen
Nach ausländischem Erbrecht erforderliche Annahmeerklärung als rückwirkendes Ereignis Artikel lesen
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Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge
Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Artikel lesen
Sachbezugswerte 2026
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2026 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2026 € 345,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,37 (monatlich: € 71,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,57 (monatlich: € 137,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,51).
Unterkunft
Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2026 € 285,00/Monat (= kalendertäglich € 9,50). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres.
Stand: 25. November 2025