Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2025:
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Steuertarif 2026
Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression Artikel lesen
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Eckpunkte der geplanten Aktivrente
Gesetzentwurf für eine Aktivrente Artikel lesen
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Forderungsverjährung 2025
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren Artikel lesen
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Aufbewahrungsfristen 2025/2026
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2025 vernichtet werden können Artikel lesen
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Weihnachtsfeier steueroptimal planen
Finanzamt feiert mit: Was bei betrieblichen Weihnachtsfeiern zu beachten ist Artikel lesen
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Sachbezugswerte 2026
Welche Sachbezugswerte in 2026 gelten Artikel lesen
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Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge
Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Artikel lesen
Auslandserwerbe von Todes wegen
Annahmeerklärung
In einigen ausländischen Rechtskreisen ist eine wirksame Annahmeerklärung Voraussetzung für den Eintritt in die Rechtsnachfolge. Dies gilt beispielsweise in Italien. Zwischen dem Erbfall und der Abgabe der Annahmeerklärung liegen meist mehrere Monate oder auch Jahre.
Entstehung deutscher Erbschaftsteuer
Auf den Zeitpunkt der Annahmeerklärung kommt es nach der BFH-Rechtsprechung für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht an (Urteil vom 17.11.2021, II R 39/19). Vollzieht sich ein Erwerb von Todes wegen nach ausländischem Zivilrecht, kann er nach Auffassung des BFH im Inland der Erbschaftsteuer unterliegen, soweit der Vermögensanfall in seiner wirtschaftlichen Bedeutung einem durch das deutsche Erbschaftsteuergesetz/ErbStG erfassten Erwerb gleichkommt. Der BFH hat in der Annahme der Erbschaft nach italienischem Recht keine aufschiebende Bedingung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Alternative 1 ErbStG i.V.m. § 158 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB gesehen, sondern ein rückwirkendes Ereignis entsprechend § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung/AO. Im Streitfall hatte die Erbin im Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in Deutschland, im Zeitpunkt der Annahmeerklärung jedoch nicht mehr.
Stand: 25. November 2025