Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe November 2023:
-
Abschreibungen 2023/2024
Bundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten Artikel lesen
-
Bürokratieabbau IV
Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau Artikel lesen
-
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024
Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024 Artikel lesen
-
Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb
Abgrenzungskriterien zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit Artikel lesen
-
Besteuerung eines gemischt genutzten Pkws
Zuordnung eines unter 50 % betrieblich genutzten Kfz zum Betriebsvermögen will wohlüberlegt sein Artikel lesen
-
Aktuelle Änderungen im DBA Österreich
Anpassung der DBA-Grenzgängerregelung an die neuen Homeofficezeiten Artikel lesen
-
Sachbezugswerte 2024
Welche Sachbezugswerte in 2024 gelten Artikel lesen
Private Veräußerungsgeschäfte
Private Veräußerungsgeschäfte
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 i.V.m § 23 Einkommensteuergesetz/EStG) sind bei Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter mit Ausnahme von Immobilien dann gegeben, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Bei Immobilien gilt eine Mindestbehaltefrist von 10 Jahren.
Freigrenze
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Kalenderjahr weniger als € 600,00 betragen haben, sind nach aktueller Rechtslage steuerfrei. Die Freigrenze soll nach Plänen der Bundesregierung (Wachstumschancengesetz § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG E) ab 2024 auf € 1.000,00 angehoben werden. Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, steht die Freigrenze jeweils einzeln zu.
Stand: 25. Oktober 2023