Steuernews für Mandanten
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Programm für Aufschwung und Beschäftigung
Bundesregierung verspricht Steuerentlastungen durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie Steuerpauschalen Artikel lesen
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Beitragsstabilisierung in der GKV
Bundesrat billigt Beitragsstabilisierungsgesetz Artikel lesen
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Neue Kassenpflicht ab 2028
Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als € 100.000,00 ab 2028 Artikel lesen
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Tipp: Steuerfreie Dividenden
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International: Automatischer Informationsaustausch
118 Staaten übermitteln 2026 Kontodaten Artikel lesen
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Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw
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Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß
Zinssatz nach Bewertungsrecht in Höhe von 5,5 Prozent verfassungsgemäß Artikel lesen
Berichtsentlastungsgesetz
Programm für Aufschwung und Beschäftigung
Das vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung noch vor der Sommerpause vorgestellte „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ enthält neben Steueränderungen auch Vorschläge für einen effizienten Bürokratieabbau. Unter anderem will die Bundesregierung ein „Berichtsentlastungsgesetz“ verabschieden, wie es in dem 12-seitigen Koalitionspapier heißt. Mit dem Gesetz sollen gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Es sollen nur noch solche bestehen bleiben, deren „besondere Erforderlichkeit seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird (Beweislastumkehr)“. Mit einer generellen „Berichtspflichten-Bremse“ sollen neue Berichtspflichten in künftigen Gesetzgebungsverfahren verhindert werden.
Betriebsbeauftragte
Die Bundesregierung will ferner auf die Bestellung betrieblicher Beauftragter verzichten. Dies gilt, sofern deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht. Stattdessen wird die Einhaltung der Vorgaben stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt.
Genehmigungsfiktion
Spätestens zu Beginn des übernächsten Jahres 2028 soll im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes eine allgemeine Genehmigungsfiktion als Regelfall etabliert werden. Diese besagt, dass Anträge vier Monate nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen automatisch als genehmigt gelten, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet.
Stand: 26. August 2026