Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe April 2024:
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Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024
BFH stellt relevante anhängige Verfahren im Jahresbericht vor Artikel lesen
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Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften
Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet Artikel lesen
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Baupreisindices 2024
Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024 Artikel lesen
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Einkommensteuererklärung 2023
Welche neuen Vordrucke es für die Steuererklärung 2023 gibt Artikel lesen
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Jahresabschluss 2023
Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Archivierungspflichten bilden Artikel lesen
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Abfindungszahlungen nach Wegzug
Nationale Regelung des § 50d Abs. 12 Einkommensteuergesetz gilt auch rückwirkend Artikel lesen
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Bargeld-Obergrenzen
Bargeld Obergrenzen soll es künftig auch in Deutschland geben Artikel lesen
Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis
Zuwendungsempfängerregister
Mit dem Ziel der Digitalisierung des Zuwendungsnachweisverfahrens wurde beim Bundeszentralamt für Steuern/BZSt ein sogenanntes Zuwendungsempfängerregister eingerichtet. Dieses steht seit dem 30.1.2024 auf der Website des BZSt zur Verfügung (Link: https://zer.bzst.de). Daten für das Register werden derzeit sukzessive von den Finanzämtern übermittelt. Das Register soll künftig auch ausländische gemeinnützige Organisationen enthalten. Diese können seit Januar 2024 Anträge auf Feststellung der Voraussetzungen für eine Registrierung stellen. Um in das Register aufgenommen zu werden, muss es sich um eine nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht als steuerbegünstigt anerkannte Organisation handeln. In einem späteren Verfahren sollen diese berechtigten Organisationen auch Bankdaten zu ihren Spendenkonten sowie Links zu ihrer eigenen Homepage eintragen können.
Elektronischer Spendennachweis
Das Register ist Voraussetzung für das künftig geplante elektronische Spendennachweisverfahren (elektronische Spendenquittungen). Die Spendenquittungen in Papierform sollen dadurch entfallen.
Stand: 27. März 2024